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   VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88   

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https://dejure.org/1988,7448
VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88 (https://dejure.org/1988,7448)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1988 - 10 TE 3474/88 (https://dejure.org/1988,7448)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 10 TE 3474/88 (https://dejure.org/1988,7448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 Nr 1 AsylVfG, § 32 Abs 2 Nr 2 AsylVfG, § 173 VwGO, § 294 ZPO
    Beweisnotstand eines Asylbewerbers ist nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig - Beweispflicht bzgl Religionszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und bedarf deshalb keiner grundsätzlichen Entscheidung mehr, daß für asylbegründende Vorgänge außerhalb des Gastlandes ein sachtypischer Beweisnotstand des betroffenen Asylbewerbers besteht, so daß -- anders als bei der Schilderung der persönlichen Verhältnisse und Erlebnisse -- bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Herkunftsland ausreichend ist, wenn der Asylbewerber Tatsachen vorträgt, die die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 -- 1 C 33.71 --, BVerwGE 55, 82 = Buchholz 402.24 zu § 28 AuslG Nr. 11 = EZAR 201 Nr. 3; vom 23. November 1982 -- 9 C 74.81 --, BVerwGE 66, 237 = EZAR 630 Nr. 1; vom 16. April 1985 -- 9 C 109.84 --, BVerwGE 71, 180 = DVBl. 1985, 956 = EZAR 630 Nr. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und bedarf deshalb keiner grundsätzlichen Entscheidung mehr, daß für asylbegründende Vorgänge außerhalb des Gastlandes ein sachtypischer Beweisnotstand des betroffenen Asylbewerbers besteht, so daß -- anders als bei der Schilderung der persönlichen Verhältnisse und Erlebnisse -- bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Herkunftsland ausreichend ist, wenn der Asylbewerber Tatsachen vorträgt, die die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 -- 1 C 33.71 --, BVerwGE 55, 82 = Buchholz 402.24 zu § 28 AuslG Nr. 11 = EZAR 201 Nr. 3; vom 23. November 1982 -- 9 C 74.81 --, BVerwGE 66, 237 = EZAR 630 Nr. 1; vom 16. April 1985 -- 9 C 109.84 --, BVerwGE 71, 180 = DVBl. 1985, 956 = EZAR 630 Nr. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und bedarf deshalb keiner grundsätzlichen Entscheidung mehr, daß für asylbegründende Vorgänge außerhalb des Gastlandes ein sachtypischer Beweisnotstand des betroffenen Asylbewerbers besteht, so daß -- anders als bei der Schilderung der persönlichen Verhältnisse und Erlebnisse -- bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Herkunftsland ausreichend ist, wenn der Asylbewerber Tatsachen vorträgt, die die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 -- 1 C 33.71 --, BVerwGE 55, 82 = Buchholz 402.24 zu § 28 AuslG Nr. 11 = EZAR 201 Nr. 3; vom 23. November 1982 -- 9 C 74.81 --, BVerwGE 66, 237 = EZAR 630 Nr. 1; vom 16. April 1985 -- 9 C 109.84 --, BVerwGE 71, 180 = DVBl. 1985, 956 = EZAR 630 Nr. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31.07.1987, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, Beschluß vom 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237 und Beschluß vom 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 14.10.1987 - 12 TE 1770/84
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31.07.1987, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, Beschluß vom 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237 und Beschluß vom 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 27.12.1982 - X TE 29/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 10 TE 3474/88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31.07.1987, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, Beschluß vom 27.12.1982 -- X TE 29/82 --, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237 und Beschluß vom 14.10.1987 -- 12 TE 1770/84 --, EZAR 633 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 27.04.1990 - 10 UE 619/84

    Asylantrag eines Ahmadis aus Pakistan

    Da der Kläger für die nach seiner Behauptung schon in Pakistan bestehende Mitgliedschaft in der Ahmadiyya die materielle Beweislast trägt, ihm der sonst bei möglicherweise asylbegründenden Vorgängen außerhalb des Aufnahmestaats zu beachtende sachtypische Beweisnotstand nicht zugute kommt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 -- 10 TE 3474/88 -- m.w.N.) und im übrigen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen politischer Verfolgung zum Zeitpunkt der Ausreise des Klägers aus Pakistan vorliegen, könnte er nur dann als Asylberechtigter anerkannt werden, wenn er im Falle einer Rückkehr mit (erstmaliger) politischer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu rechnen hätte.
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